Sie möchten zuhören

Wenn Sie Interesse haben, sich im Rahmen des LauschGerichtes vorlesen zu lassen, freuen wir uns über Ihre Bewerbung auf dem angezeigten Kontaktbogen. Gern vermitteln wir Ihnen einen Vorleser oder eine Vorleserin für Ihr LauschGericht!

Bedingungen:

  • Als ZuhörerIn können sich all diejenigen bewerben, die eine Tischgemeinschaft bilden (wollen).
  • Eine alltägliche Mittagsmahlzeit (Zeit: 12.00 – 14.00 Uhr) oder Abendmahlzeit (18.00 – 20.00 Uhr)
  • Die Tischgemeinschaft sollte mindestens 4 Personen umfassen.
  • Jede Tischgemeinschaft ist denkbar (Familie, Freundeskreis, Arbeitsstätten, Schule, Kindergarten, Suppenküche, Gefängnis, Altenheim, Krankenzimmer,…)
  • Der geografische Raum umfasst das Ruhrbistum.
  • Vorlesezeit: 30 Minuten

    ZuhörerZuhörerin

    Zuhörende der Tischgemeinschaft
    Gewünschter Vorlesezeitpunkt
    Mittagsmahlzeit (12 - 14 Uhr)Abendmahlzeit (18 - 20 Uhr)

     



    Anmeldeschluss: 11. Oktober 2024


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    Bitte prüfen Sie, ob alle Felder ausgefüllt und abgehakt sind, erst dann lässt sich das Formular senden.