Sie möchten zuhören
Wenn Sie Interesse haben, sich im Rahmen des LauschGerichtes vorlesen zu lassen, freuen wir uns über Ihre Bewerbung auf dem angezeigten Kontaktbogen. Gern vermitteln wir Ihnen einen Vorleser oder eine Vorleserin für Ihr LauschGericht!
Bedingungen:
- Als ZuhörerIn können sich all diejenigen bewerben, die eine Tischgemeinschaft bilden (wollen).
- Eine alltägliche Mittagsmahlzeit (Zeit: 12.00 – 14.00 Uhr) oder Abendmahlzeit (18.00 – 20.00 Uhr)
- Die Tischgemeinschaft sollte mindestens 4 Personen umfassen.
- Jede Tischgemeinschaft ist denkbar (Familie, Freundeskreis, Arbeitsstätten, Schule, Kindergarten, Suppenküche, Gefängnis, Altenheim, Krankenzimmer,…)
- Der geografische Raum umfasst das Ruhrbistum.
- Vorlesezeit: 30 Minuten