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Fragen & Hilfe

Was ist das LauschGericht?

 

Das LauschGericht ist ein Vorleseprojekt des Medienforums des Bistums Essen in Kooperation mit dem Referat Glaubenskommunikation im Bistum Essen. Das Projekt findet seit 2014 jährlich am Bundesweiten Vorlesetag statt, der seit 2004 von der Stiftung Lesen, der Wochenzeitung DIE ZEIT und der Deutsche Bahn Stiftung als größtes Vorlesefest Deutschlands initiiert wird. Dieses ist in der Regel der dritte Freitag im November.

Das LauschGericht greift den Impuls des Vorlesens auf und knüpft bei der alten klösterlichen Tradition der Tischlesung an. Die Idee: Überall, wo sich Menschen zu einer gemeinsamen Mahlzeit am Mittag oder Abend versammeln, dürfen sie sich um einen „Vorleser“ für die Zeit ihrer Mahlzeit bewerben. VorleserInnen und ZuhörerInnen kennen sich nicht, verbinden sich aber in diesem gemeinsamen LauschGericht: Die Zuhörenden essen und der/die VorleserIn liest aus einem von ihm/ihr ausgewählten Buch vor. Ein kleines, poetisches Geheimnis nimmt für einen zufälligen Augenblick Platz am Esstisch. Nach der Lesung lässt der/die VorleserIn das aufgeschlagene Buch als Gastgeschenk bei der Tischgemeinschaft.

Warum mitmachen?

Für Vorlesende ist es eine großartige Erfahrung, Menschen, die man noch nicht kennt, beim Essen vorzulesen. Es ist aufregend und spannend, einen Text auszuwählen, von dem man sich wünscht und bei dem man hofft, dass er zur Tischgemeinschaft passt. Man lernt interessante Menschen kennen, die man vielleicht niemals kennengelernt hätte und mit denen man für eine kurze Zeit ein Stück Literatur teilt.

Für Zuhörende ist es ein besonderes Gemeinschaftserlebnis, eine kleine literarische Pause am Esstisch, in der man spannende, witzige oder auch nachdenkliche Texte kennenlernt und dabei gemeinsam ein leckeres Essen zu sich nimmt. Bestenfalls wird beim Essen auch Appetit auf mehr dieser literarischen Kost geweckt. Und nicht zuletzt ist auch die Begegnung mit dem/der VorleserIn, den/die man nicht kennt, eine interessante Überraschung.

Wer kann mitmachen?

Zuhörerende
Als Zuhörende können sich all diejenigen bewerben, die eine Tischgemeinschaft bilden (wollen).
Bedingungen:
• Eine alltägliche Mahlzeit (Zeit: 12.00 – 14.00 Uhr) oder Abendmahlzeit (18.00-20.00 Uhr)
• Die Tischgemeinschaft sollte mindesten 4 Personen umfassen, jede Tischgemeinschaft ist denkbar (Familie, Arbeitsstätten, Schule, Kindergarten, Suppenküche, Gefängnis, Altenheim, Krankenzimmer, …)

Vorlesende
Als Vorlesende können sich all diejenigen bewerben, die gerne zu einem beliebigen Zuhörerkreis entsandt werden möchten.
Bedingungen:
• Bewerben können sich Menschen jeden Alters; Personen unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung Erwachsener reisen.
• Die Vorlesenden suchen das Buch, aus dem sie lesen, selbst aus.

Wie kann ich mitmachen?

Durch eine fristgerechte Anmeldung auf der hompage des LauschGerichtes unter www.lauschgericht.de ist die Teilnahme als VorleserIn oder auch ZuhörerIn möglich.

Ist die Teilnahme am LauschGericht mit Kosten verbunden?

Wer beim LauschGericht mitmacht, muss keinen Beitrag und keine Gebühr entrichten.
Für Vorlesende entstehen ggf. Fahrtkosten für die Strecke bis zum Vorleseort. Das Buch, aus dem sie vorlesen, wird vom Medienforum des Bistums Essen beschafft.
Für die Zuhörenden entstehen Kosten für das Essen, das während des Vorlesens verspeist wird.

Was geschieht nach der Anmeldung?

Mit der Anmeldung wird automatisch eine Bestätigung per mail verschickt.

Kann ich meine Anmeldung stornieren?

Ja. Eine Stornierung ist per mail unter lauschgericht@bistum-essen.de möglich.

Wie ist der Ablauf für das LauschGericht?

Nach der Anmeldung erhalten alle Tischgemeinschaften und alle VorleserInnen eine automatisierte Antwort, in der die Anmeldung bestätigt wird.

Nach Ablauf der Anmeldefrist werden alle VorleserInnen an einem festgelegten Termin zu einem Briefing ins Medienforum des Bistums Essen eingeladen. Dabei ziehen sie aus einem Pool aller Zuhörenden ihre Tischgemeinschaft, bei der sie vorlesen werden.

Mit der Ziehung erhält der/die VorleserIn einen Steckbrief zu seiner/ihrer Tischgemeinschaft mit allen wichtigen Informationen zur Tischgemeinschaft wie z.B. Größe der Gruppe / Art der Gruppe (Freundinnen, KollegInnen, Kindergartenkinder, Familie etc.) Alter der Zuhörenden / Männer- und Frauenanteil / Interessen der Zuhörenden / Ort des LauschGerichtes mit Adresse / Ansprechpartner der Tischgemeinschaft etc.

VorleserInnen, die den Termin des Briefings nicht wahrnehmen können, wird nachträglich eine Tischgemeinschaft zugeordnet.

Nach dem Briefing werden die VorleserInnen gebeten, bis zu einem bestimmten Stichtag dem Medienforum des Bistums Essen mitzuteilen, aus welchem Buch sie vorlesen möchten.

Das Medienforum beschafft das Buch und lässt es den VorleserInnen umgehend zukommen.

Innen im Buch wird auf der Titelseite ein kleiner LauschGerichtaufkleber angebracht. Dieser markiert die Stelle, wo der/die VorleserIn das Buch nach der Lesung signieren kann.

Ebenfalls erhalten nach dem Briefing alle Tischgemeinschaften eine verbindliche Zusage, dass im Rahmen des LauschGerichtes ein/e VorleserIn zu ihnen kommen wird.

In der Regel soll jede Tischgemeinschaft eine/n VorleserIn bekommen und jede/r VorleserIn zu einer Tischgemeinschaft entsendet werden.

Kann ich wählen, ob ich bei einer Mittags- und/oder Abendmahlzeit vorlese?

Ja. Auf dem Anmeldeformular kann angekreuzt werden, welche Mahlzeit bevorzugt wird. Es kann auch mittags und abends vorgelesen werden.

Wie erfahre ich, wo ich vorlesen werde?

Alle VorleserInnen ziehen an einem festgelegten Termin, zu dem sie ins Medienforum des Bistums Essen eingeladen werden aus einem Pool aller Zuhörenden ihre Tischgemeinschaft, bei der sie vorlesen werden. Mit der Ziehung erhält der/die VorleserIn einen Steckbrief zu seiner/ihrer Tischgemeinschaft mit allen wichtigen Informationen zur Tischgemeinschaft wie z.B. Größe der Gruppe / Art der Gruppe (Freundinnen, KollegInnen, Kindergartenkinder, Familie etc.) Alter der Zuhörenden / Männer- und Frauenanteil / Interessen der Zuhörenden / Ort des LauschGerichtes mit Adresse / Ansprechpartner der Tischgemeinschaft  etc.

Muss ich mich bei meiner Tischgemeinschaft als VorleserIn/Vorleser melden?

Nein. Jede Tischgemeinschaft wird vom Medienforum des Bistums Essen darüber informiert, dass ein/e VorleserIn zur vorgegebenen Zeit kommen wird. Der /Die VorleserIn ist ein Überraschungsgast und muss sich von daher nicht unbedingt bei der Tischgemeinschaft melden. Aber er/sie kann selbstverständlich im Vorfeld Kontakt aufnehmen und sich als VorleserIn kurz vorstellen.

Wo findet das LauschGericht statt?

Das LauschGericht findet in der gesamten Fläche des Bistums Essen statt, und zwar immer dort, wo sich die entsprechende Tischgemeinschaft zum Essen trifft. Es kann die Arbeitsstätte sein, ein Gruppenraum eines Kindergartens, der Speisesaal eines Altenheims oder auch die Wohnküche bzw. das Esszimmer einer Privatperson, die sich dort mit Freunden oder Familie zum gemeinsam Essen verabredet hat.

Wie komme ich zu meiner Tischgemeinschaft?

Die Anreise zur Tischgemeinschaft erfolgt in eigener Regie mit öffentlichen Verkehrsmitteln, dem privaten PKW oder was sich ansonsten anbietet.

Wie lange dauert das LauschGericht?

Der /Die VorleserIn liest 30 Minuten aus dem selbst gewählten Buch, während die Zuhörenden essen. Nach der Lesung kann der/die VorleserIn die Tischgemeinschaft verlassen. Nicht selten wird er oder sie noch eingeladen, etwas zu bleiben. Dieses ist grundsätzlich natürlich möglich aber nicht zwingend und liegt in der Entscheidung des Vorlesers bzw. der Vorleserin.

Muss man über den gelesenen Text mit den Zuhörenden noch ein Gespräch führen?

Nein. Nach der Lesung ist kein Gespräch über den Text bzw. über das Buch vorgesehen. Der/Die VorleserIn muss sich für die Auswahl des Textes nicht rechtfertigen. Sollte die Atmosphäre allerdings so sein, das sich ein Gespräch anbietet, kann dieses selbstverständlich auch stattfinden, wenn der/die VorleserIn sich darauf einlassen möchte.

Wie groß kann die Gruppe der Zuhörenden sein?

Eine Tischgemeinschaft sollte mindestens 4 Personen umfassen. Nach oben gibt es keine Grenzen. Der/Die Vorleserin wird über die Größe der Tischgemeinschaft, bei der er/sie vorlesen wird, im Vorfeld informiert.

Isst man als Vorlesende/r mit?

Nein. Der/Die Vorleserin kommt zur Tischgemeinschaft, um dort ausschließlich vorzulesen. Sollte die Tischgemeinschaft nach der Lesung eine Einladung zum Essen aussprechen, ist dieses selbstverständlich möglich und liegt in der Entscheidung des Vorlesers/der Vorleserin.

Aus welchem Buch kann vorgelesen werden?

In der Regel wird aus einem Buch vorgelesen, das gut zur Tischgemeinschaft passen könnte. Aber auch für den/die VorleserIn ist es wichtig, einen persönlichen Zugang zum Text zu haben, um ihn gut vorlesen zu können. Die Entscheidung, aus welchem Buch gelesen wird, trifft letztendlich der/die VorleserIn.

Wer kauft und bezahlt das Buch, aus dem vorgelesen wird?

Das Buch, aus dem der/die VorleserIn vorlesen möchte, wird vom Medienforum des Bistums Essen beschafft. Der/Die Vorleserin informiert das Medienforum möglichst zeitnah über den Titel. Voraussetzung ist, dass das Buch im Buchhandel noch lieferbar ist.

Welche Mahlzeit kann serviert werden?

Serviert wird das, worauf die Zuhörenden vielleicht mal so richtig Appetit haben und was in der zur Verfügung stehenden Zeit auch vorbereitet werden kann. Von der Currywurst über den deftigen Eintopf bis zum mehrgängigen Menü ist alles denkbar.

Haben Sie noch weitere Fragen oder Anmerkungen?

Ihre Fragen und Anmerkungen können Sie uns über folgende E-Mail-Adresse schicken: lauchschgericht@bistum-essen.de

Gibt es bei für die Zuhörenden eine Altersbeschränkung?

Nein. Es können Gruppen jeden Alters mitmachen von Kindergartenkindern bis hin zu SeniorInnen. Die Gruppe der Zuhörenden kann sich auch aus ganz unterschiedlichen Altersgruppen wie z.B. bei Familien zusammensetzen.

Kann man sich auch als einzelner Zuhörer bzw. einzelne Zuhörerin anmelden, um dann einer Tischgemeinschaft zugewiesen zu werden?

Nein. Es meldet immer eine Person eine Gruppe von Zuhörenden an, die aus mindestens vier Personen bestehen muss. Einzelpersonen werden anderen Tischgemeinschaften nicht zugewiesen.

Richtet die Person, die die Anmeldung einer Tischgemeinschaft vornimmt, auch gleichzeitig das LauschGericht aus?

Nein. Der Veranstaltungsort muss nicht zwingend die Wohnung der Person sein, die die Anmeldung vornimmt. Bei der Anmeldung wird der Ort des LauschGerichtes abgefragt, so dass die anmeldende Person selbstver-ständlich auch einen anderen Ort angeben kann.